IP7 Compass

IP7 Roadshow 2025

IP7_Blogartikel_Hero_image-right-kategorie-veranstaltung-500x400

IP7 Technologies Roadshow 2025 – Ein voller Erfolg!

Im Frühjahr 2025 tourte IP7 Technologies im Rahmen einer exklusiven Roadshow durch drei deutsche Städte und einen Standort in Österreich, um die neuesten Funktionen unserer Software sowie aktuelle Branchenthemen persönlich vorzustellen.

 

Ein Tag voller Innovation und Austausch

In Hamburg, Frankfurt, München und Linz erwartete die Teilnehmenden jeweils ein ganztägiges Programm (9:30–17:00 Uhr) mit spannenden Vorträgen, interaktiven Sessions und tiefen Einblicken in die Entwicklungen rund um Patentrecherche, Überwachung und künstliche Intelligenz.

Besondere Highlights waren die Vorstellung unseres neuen Workflow-Konzepts und der gezielte Einsatz von KI in der Patentarbeit – praxisnah präsentiert und offen diskutiert mit unseren Gästen vor Ort.

 

Veranstaltungsorte & Termine:

  • Hamburg – Dienstag, 25. März 2025

  • Frankfurt – Mittwoch, 26. März 2025

  • München – Donnerstag, 27. März 2025

  • Linz (AT) – Mittwoch, 30. April 2025

 

Alle vier Veranstaltungen waren vollständig ausgebucht – ein starkes Zeichen für das wachsende Interesse an innovativen IP-Lösungen und den direkten Austausch in der Community.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmenden, Vortragenden und Unterstützern für die inspirierenden Gespräche, das wertvolle Feedback und das große Interesse an unserer Arbeit.

 

🎥 Einblick gefällig?
Von unserem Auftakt in Hamburg gibt es ein kurzes Video mit Impressionen des Tages, das spannende Eindrücke und Momente der Veranstaltung zeigt.

Roadshow Hamburg 2025

Fortsetzung folgt...

Aufgrund der durchweg positiven Resonanz planen wir bereits weitere Kundenevents dieser Art. Bleiben Sie gespannt – wir halten Sie auf dem Laufenden!

Beitrag teilen:

Facebook
XING
LinkedIn

Weitere Beiträge

IP7 AI Innovator (nur Advanced-User)

Der IP7 AI Innovator ermöglicht es, technische Fragen zu umfangreichen Patentlisten mit bis zu 200.000 Einträgen zu stellen. Für die Beantwortung wird derzeit ausschließlich der Beschreibungstext der Schutzrechte herangezogen.

Mehr erfahren